Ab sofort werden in unserer Praxis e-Rezepte erstellt, ab 01.01.2024 ist dies gesetzlich verpflichtend. Dann ist die Ausstellung des klassischen „rosa Rezeptes“ nicht mehr möglich. Grüne und blaue Rezepte, sowie Rezepte für Hilfsmittel und Verbandsmittel werden weiterhin in bekannter Form erstellt.
Voraussetzung für die Nutzung des e-Rezeptes in unserer Praxis ist die Vorlage der Versichertenkarte im laufenden Quartal (vor der ersten Bestellung des e-Rezeptes!). Sie können jederzeit in unserer Praxis zu den Öffnungszeiten Ihre Versichertenkarte einlesen lassen.
Um das e-Rezept in der Apotheke einzulösen und Ihr Medikament zu erhalten, müssen Sie dort immer Ihre Versichertenkarte vorlegen.