Einführung e-Rezept

Ab sofort werden in unserer Praxis e-Rezepte erstellt, ab 01.01.2024 ist dies gesetzlich verpflichtend. Dann ist die Ausstellung des klassischen „rosa Rezeptes“ nicht mehr möglich. Grüne und blaue Rezepte, sowie Rezepte für Hilfsmittel und Verbandsmittel werden weiterhin in bekannter Form erstellt.

Voraussetzung für die Nutzung des e-Rezeptes in unserer Praxis ist die Vorlage der Versichertenkarte im laufenden Quartal (vor der ersten Bestellung des e-Rezeptes!). Sie können jederzeit in unserer Praxis zu den Öffnungszeiten Ihre Versichertenkarte einlesen lassen.

Um das e-Rezept in der Apotheke einzulösen und Ihr Medikament zu erhalten, müssen Sie dort immer Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Rezept oder Überweisung online bestellen

(E-Rezeptbestellungen sind nur möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde.)

Sie können auf diesem Weg Rezepte für dauerhaft einzunehmende, durch uns bereits in der Vergangenheit verordnete Medikamente oder Folgeüberweisungen bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Erstverordnungen einen Termin in der Sprechstunde benötigen.

Die Rezepte und Überweisungen sind am übernächsten Werktag erstellt. E-Rezepte sind dann automatisch einlösbar.

Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Telefon, Geburtsdatum und ggf. E-Mail-Adresse an. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

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